AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Alpine Event Studio e.U., Inhaberin Tamara Friess, insbesondere für Eventplanung, Projektleitung, Konzeption, Koordination und Eventtag‑Leitung.
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere:
– Technikdienstleistungen
– Catering
– Dekorationsverleih
– Sicherheitsleistungen
– Vorfinanzierung von Fremdleistungen
– Haftung für Leistungen Dritter
Alpine Event Studio e.U. agiert als Projektleitung und koordiniert externe Dienstleister ausschließlich im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber:innen.
Zusätzliche Leistungen oder Mehraufwand, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, werden nach tatsächlichem Zeitaufwand gemäß dem gültigen Stundensatz abgerechnet.
3. Vergütung & Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als Package oder Stundenmodell.
Die Preise verstehen sich gemäß Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) ohne Umsatzsteuer.
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wird, gilt:
– 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
– Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach dem Event
– Stundenleistungen werden monatlich oder nach Projektabschluss abgerechnet
Rechnungen sind ohne Abzüge fällig.
Reise‑, Fahrt‑ und Parkkosten sowie sonstige Auslagen im Rahmen der Leistungserbringung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Kilometergeld wird gemäß amtlichem Satz verrechnet.
4. Stornobedingungen
Die Stornobedingungen werden im jeweiligen Vertrag geregelt.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Regelungen:
– Storno bis 60 Tage vor dem Event: 30 % des vereinbarten Honorars
– Storno 59–30 Tage vor dem Event: 50 %
– Storno ab 29 Tagen vor dem Event: 100 %
Bereits erbrachte Leistungen werden unabhängig vom Stornozeitpunkt vollständig verrechnet.
5. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber:innen
Die Auftraggeber:innen stellen alle für die Planung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung und beauftragen externe Dienstleister eigenständig.
Alpine Event Studio e.U. übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Informationen.
Werden notwendige Informationen, Entscheidungen oder Unterlagen nicht rechtzeitig bereitgestellt, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
6. Haftung
Tamara Friess – Alpine Event Studio e.U. haftet ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Keine Haftung besteht für:
– Leistungen oder Fehler externer Dienstleister
– Ausfälle, Verzögerungen oder Mängel außerhalb des Einflussbereichs
– höhere Gewalt (z. B. Wetter, Krankheit, behördliche Einschränkungen)
– Schäden an Locations, Mobiliar oder Eigentum der Auftraggeber:innen
Die Haftung ist der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
Bei Krankheit oder unvorhergesehenem Ausfall bemüht sich Alpine Event Studio e.U. um gleichwertigen Ersatz. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatz besteht nicht.
7. Fremdleistungen
Externe Dienstleister werden im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber:innen beauftragt.
Alpine Event Studio e.U. übernimmt keine Vorfinanzierung und keine Haftung für deren Leistungen.
8. Nutzung von Foto- und Videomaterial
Alpine Event Studio e.U. ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung entstandenes Foto‑ und Videomaterial für Portfolio‑, Website‑ und Social‑Media‑Zwecke zu verwenden, sofern die Auftraggeber:innen dem nicht widersprechen.
Bei Hochzeiten erfolgt die Nutzung ausschließlich nach gesonderter Zustimmung des Paares.
9. Arbeitszeiten am Eventtag
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die Eventtag‑Betreuung bis zu 10 Stunden.
Jede weitere Stunde wird gemäß gültigem Stundensatz verrechnet.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.alpine-eventstudio.com.
11. Optionsfristen
Optionen auf Termine sind unverbindlich und verfallen automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist.
12. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Kufstein.
